Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Bekanntmachung durch Anschlag § 3 Abs. 2 BauGB

6. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Burg“; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat Burggen hat mit Beschluss vom 07.08.2025 beschlossen im Parallelverfahren die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Burg“ aufzustellen und gleichzeitig die 6. Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bebauungsplan durchzuführen. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat sich herausgestellt, dass für die Ausweisung der einzelnen Parzelle kein Änderungsverfahren (Parallelverfahren) zum Flächennutzungsplan erforderlich ist, da diese Fläche bereits im bestehenden Flächennutzungsplan enthalten war. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Burg“ erfolgt somit nach § 13 a BauGB (vereinfachten Änderungsverfahren zur Innenentwicklung).

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden die Ergänzungen und Änderungen in der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2025 bearbeitet, abgewogen und anschließend durch das beauftragte Ingenieurbüro in die Planungsunterlagen eingearbeitet. Hierzu wurde ein neuerlicher Entwurf mit rot Eintragung der Ergänzungen in der Fassung vom 30.10.2025 vorgelegt.

Die Verwaltung wurde beauftragt nach Einarbeitung der Änderung das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen, bestehend aus Planfassung, Satzungs- und Textteil mit Begründung sowie Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 30.10.2025, auch in Papierform in der Gemeinde Burggen, Schwarzkreuzstraße 2, 86977 Burggen sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren, Marktplatz 4, 86975 Bernbeuren in der Zeit vom 14.11.2025 bis einschließlich 21.12.2025 während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Burggen unter www.burggen.de Rubrik Bebauungspläne eingestellt.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@burggen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Burggen, den 13.11.2025

Sandra Brendl-Wolf
Erste Bürgermeisterin

Zurück