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Anmeldepflicht für Mott- und Daxenfeuer

Mott- und Daxenfeuer im Wald müssen vor dem Abbrennen angemeldet werden. Diese Regelung dient dazu, unnötige Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden. Erfahrungsgemäß melden aufmerksame Anwohner oder Autofahrer Rauchentwicklungen umgehend per Handy bei der Leitstelle. Ist das Feuer jedoch vorab angemeldet, kann die Leitstelle die Meldung einordnen und ein Alarm an die örtliche Feuerwehr unterbleibt. Fehlalarme verursachen erhebliche Kosten, die vom Verursacher zu tragen sind. Um dies zu vermeiden, können Mott-, Daxen- oder Räumfeuer unkompliziert bei der Integrierten Leitstelle angemeldet werden.

Ab dem 1. Januar 2026 steht Ihnen unter räumfeuer.de eine neue Online-Plattform zur Verfügung. Über diese Homepage können Sie Nutz-, Brauchtums- und Daxenfeuer in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau bequem von zu Hause aus anmelden.

Die neue digitale Lösung bringt mehrere Vorteile mit sich: Die Anmeldung wird deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Gleichzeitig werden die Disponenten der Integrierten Leitstelle (ILS) Oberland frühzeitig informiert, was eine schnellere und gezieltere Reaktion ermöglicht. Auch die benachbarten Leitstellen in Kempten und Rosenheim können die angemeldeten Feuer einsehen. Dadurch wird die Koordination und Sicherheit in der gesamten Region weiter verbessert.

Die telefonische Anmeldung unter Telefonnummer 0881 – 92585-100 bleibt weiterhin möglich.

Unser Appell an Sie: Bitte denken Sie daran, Ihr Feuer rechtzeitig anzumelden – dies schützt Sie vor unnötigen Kosten und entlastet unsere Einsatzkräfte. Mit der neuen Online-Plattform wird dieser wichtige Schritt noch einfacher und komfortabler.

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Bild von Pexels auf Pixabay
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