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Sammlung des gemeindlichen Ortsrechts

Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Dabei handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen (insbesondere Rechte und Pflichten begründen) und das Zusammenleben der Bürger organisieren. Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand.

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst. Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen keiner gesonderten Ermächtigung, sofern sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren. Der Erlass von Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie von bewehrten Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen, ist dagegen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.

Bei gemeindlichen Verordnungen steht dagegen in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Der Erlass von Verordnungen ist ebenfalls nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten zudem Ermächtigungen zum Erlass gemeindlicher Verordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die aktuellen Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Burggen stehen im PDF-Format zum Download bereit.

Erschließungsbeitragssatzung

Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Burggen und Tannenberg