Einreichung Bauantrag
Digitaler Bauantrag im Landkreis Weilheim-Schongau – seit 1. März 2022 verfügbar
Seit dem 1. März 2022 können Bauanträge beim Landratsamt Weilheim-Schongau digital eingereicht werden. Die papierlose Antragstellung ist für alle Arten baurechtlicher Genehmigungen möglich und erleichtert den Ablauf für Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeinden bleiben über das gemeindliche Einvernehmen weiterhin in den Entscheidungsprozess eingebunden. Anträge auf Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan können weiterhin in Papierform bei der Gemeinde eingereicht werden.
Vorteile des digitalen Verfahrens: Zeitersparnis, transparente Bearbeitung, weniger Papierverbrauch und schnellere Abläufe.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Landratsamtes, sowie der Webseite entnehmen: Digitaler Bauantrag - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Verkehrsrechtliche Anordnung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO)
- Gebühr: 30 € (bei Antragstellung mindestens 7 Tage vor Baubeginn)
- 50 € (bei späterer Antragstellung)
Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen und höhere Gebühren zu vermeiden. Hier können Sie den Antrag online stellen.
