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Mitbestimmung - Partizipation


Kinder haben das Recht an allen sie betreffenden Entscheidungen nach ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Es ist zugleich ihr Recht, sich nicht zu beteiligen.
(BEP 2024  S. 395)


Die Mitbestimmung und das Mitentscheidungsrecht sind ein zentraler Bestandteil in unserer Pädagogik. Die Kinder haben ein Recht auf umfassende Mitsprache und Mitgestaltung bei ihrer Bildung und allen weiteren sie betreffenden Entscheidungen. (UN-Kinderrechtskonvention)

Im Morgenkreis besprechen die Kinder mit dem pädagogischen Personal den Tagesablauf. Die Kinder entscheiden, wo sie sich beteiligen möchten, bringen eigene Ideen ein und versuchen im Dialog mit den anderen geeignete Lösungen für Probleme und Aufgaben zu finden, d.h., sie übernehmen Verantwortung für die Gruppe und sich selbst. Die Kinder gestalten selbständig ihre Freispielzeit.

Die Kinder gestalten „ihre Ideen“ mit dem pädagogischen Personal als Begleitung und wirken so maßgeblich am Bildungs- und Erziehungsgeschehen im Kindergarten mit. Die Kinder beteiligen sich an Aktionen, Planungen und Durchführung von Projekten, Ausflügen und Festen. Dadurch werden die Kinder zur Kreativität ermutigt. Sie finden Vertrauen zu eigenen Ideen und zu sich selbst und lernen dabei die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Die Kinderkonferenz ist eine Methode, bei der alle Kinder den demokratischen Entscheidungsprozess gestalten. Daraus ergibt sich eine Perspektivenvielfalt und Kinder finden heraus was gut für sie ist.


Jedes Kind findet seine eigene Methode, seinen eigenen Weg, um zum Ziel zu gelangen
(Ernst J. Kiphard)