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Fördermöglichkeit für Volksmusik-Projekte in Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen

Mit dem Impulsprogramm Volksmusik unterstützt der Freistaat Bayern neue volksmusikalische Projekte in kommunalen und sozialen Einrichtungen. Das Programm wird vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. getragen.

Gefördert werden Projekte mit bis zu 3.000 Euro pro Schuljahr. Antragsberechtigt sind Institutionen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im Bildungs- und Sozialbereich mit Sitz in Bayern, darunter Volksschulen, weiterführende Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Seniorenheime, Erziehungsheime sowie inklusive und integrative Einrichtungen und Vereine.

Das Programm hat besonders den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr im Blick: Er eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, Volksmusik fest in den Schulalltag einzubinden.

Unterstützung bei der Umsetzung

Auf der Plattform „Referentenpool” des Landesvereins für Heimatpflege stehen bereits mehr als 100 qualifizierte Vermittlerinnen und Vermittler von Volksmusik und regionaler Musik für kommunale Projekte zur Verfügung. Einrichtungen, die bereits eine Projektidee sowie eine passende Vermittlerin oder einen passenden Vermittler gefunden haben, können diese Person zunächst im Referentenpool registrieren lassen und anschließend den Förderantrag stellen.

Bewerbungsfrist

Die aktuelle Bewerbungsfrist für das Impulsprogramm Volksmusik endet am 30. September 2026.

Weiterführende Informationen und Beispielprojekte:

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