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Grabpflege auf den Friedhöfen der Gemeinde Burggen

Die Friedhöfe der Gemeinde Burggen sind Orte der Ruhe, der Würde und des Gedenkens. Damit dies so bleibt, enthalten die Friedhofs- und Bestattungssatzungen für die Friedhöfe in Burggen und Tannenberg klare Regelungen zur Pflege und gärtnerischen Gestaltung der Grabstätten. Auf diese möchte die Gemeinde an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.

Ein würdiger Zustand ist Pflicht

Die Nutzungsberechtigten – in der Regel die Angehörigen – sind verpflichtet, ihre Grabstätte in einem würdigen und gepflegten Zustand zu erhalten. Spätestens sechs Monate nach der Bestattung oder nach der Verleihung des Nutzungsrechts ist die Grabstätte gärtnerisch herzurichten und in diesem Zustand zu erhalten. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Grabstätte noch nicht belegt ist. Wer ein Nutzungsrecht an einem leeren Grab innehat, trägt die Pflegeverantwortung ab dem Zeitpunkt der Rechtsverleihung.

Verantwortung auch für die unmittelbare Umgebung

Die Unterhaltungspflicht beschränkt sich nicht allein auf das Grab selbst. Die Nutzungsberechtigten sind auch für einen bis zu 0,5 breiten Streifen um die Grabstätte herum verantwortlich. Grabbeete dürfen laut Satzung eine Höhe von 20 Zentimetern nicht überschreiten. Bei der Bepflanzung dürfen ausschließlich geeignete Gewächse verwendet werden, die weder die benachbarten Gräber beeinträchtigen noch einer späteren Wiederverwendung der Grabstätte entgegenstehen.

Konsequenzen bei Vernachlässigung

Kommt eine nutzungsberechtigte Person ihrer Pflegeverpflichtung nicht nach, fordert die Friedhofsverwaltung sie unter Fristsetzung zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands auf. Bleibt diese Aufforderung ohne Wirkung, ist die Gemeinde befugt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Nutzungsberechtigten selbst zu veranlassen (Ersatzvornahme). Im äußersten Fall kann die Gemeinde das Grab einebnen, einen vorhandenen Grabstein entfernen und die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist anderweitig vergeben.

Bei Fragen zur Grabpflege oder zur Gestaltung der Grabstätten steht die Friedhofsverwaltung der VG Bernbeuren, Frau Claudia Geiger unter der 08860/9101-11 gerne zur Verfügung.

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Der Friedhof von Burggen.
Der Friedhof von Burggen.