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Streuobst kostenlos ernten – Landkreis unterstützt Aktion „Gelbes Band"

Frisches, ungespritztes Obst aus der Region – und das völlig kostenlos. Das ist durch die Aktion „Gelbes Band” möglich. Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Streuobstwiesen oder Bäume selbst nicht ernten können oder wollen, markieren ihre Bäume dabei mit einem gelben Band um den Stamm. Wer eine solche Kennzeichnung sieht, darf von diesem Baum kostenlos und ohne Rücksprache ernten.

Der Landkreis Weilheim-Schongau beteiligt sich nun an dieser Initiative, indem er Informationen bereitstellt. Auf Wunsch werden zudem Bänder und Hinweisschilder kostenlos zur Verfügung gestellt. Die dezentrale Mitmach-Aktion soll dazu beitragen, dass mehr Obst- und Nussbäume abgeerntet und die Früchte verwertet werden.

Verhaltensregeln beim Ernten:

  • Es dürfen ausschließlich Früchte von Bäumen und Sträuchern geerntet werden, die ein gelbes Band tragen. Nur diese wurden für die Ernte freigegeben. Ansonsten gilt: Betreten, Pflücken oder Aufsammeln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im Zweifel sollten die Besitzer gefragt werden.
  • Bei der Ernte sind Achtsamkeit gegenüber der Natur und Respekt vor dem Eigentum anderer geboten. Die Streuobstwiesen dürfen nicht befahren oder verschmutzt werden, und die Obstbäume sind so zu ernten, dass keine Schäden entstehen. Die Wiesen, Gärten und Bäume sind behutsam zu behandeln und es darf kein Müll hinterlassen werden.
  • Erlaubt ist nur die Ernte von Früchten, die ohne Benutzung von Leitern oder anderer Hilfsmittel in Reichweite hängen oder vom Boden aufgelesen werden können. Beim Betreten der Obstwiese ist auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste und andere mögliche Gefahrenstellen wie Totholz in den Baumkronen zu achten.
  • Die Ernte sollte sich auf die Menge beschränken, die tatsächlich verbraucht werden kann. Es empfiehlt sich, zu prüfen, ob das Obst bereits reif und genießbar ist. Braune Stellen können einfach ausgeschnitten werden. Die Früchte sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Informationen für Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer:

  • Jede und jeder kann eigenständig an der Aktion teilnehmen. Da die Aktion nicht zentral organisiert wird, ist keine Erlaubnis oder Anmeldung der Teilnahme nötig.
  • Markiert werden sollten nur Bäume, die sich im eigenen Besitz befinden und für die eine Erntefreigabe gewünscht ist.
  • Die gelben Bänder sollten erst dann angebracht werden, wenn das Obst pflückreif ist. Die Freigabe kann durch ein zusätzliches Hinweisschild verdeutlicht werden.
  • Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Besitzerinnen und Besitzer der Obstbäume. Als Verfügungsberechtigte obliegen ihnen Verkehrssicherungspflichten. Sicherheitshalber sollten die Bäume und Wiesen gründlich untersucht werden, damit von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Es wird außerdem empfohlen, sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen, um abzuklären, wer haftet, wenn fremde Personen das Grundstück betreten.
  • Rechtliche Tipps sind online unter www.zugutfuerdietonne.de zu finden.

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Weilheim-Schongau unterstützt die Aktion in der Region durch Beratung. Bei Bedarf können gelbe Papierbänder und Hinweisschilder mit Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt werden. Interessierte können sich per E-Mail unter kreisfachberatung@lra-wm.bayern.de oder telefonisch unter 0881/6811110 melden.

 

 

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Obstaktion "Gelbes Band"
Bild: Landratsamt Weilheim-Schongau