Ob Feuerwehrfest, Schützenumzug, Pfarrfest oder Sportlerehrung – Vereinsfeiern sind das Herzstück des bayerischen Gemeinschaftslebens. Sie bringen Menschen zusammen, pflegen Traditionen und machen unsere Heimat lebenswert. Und das alles wird größtenteils von engagierten Ehrenamtlichen gestemmt, denen wir großen Dank schulden. Doch wer ein Fest organisiert, sieht sich schnell mit einem Dickicht an Vorschriften konfrontiert: Müssen wir beim Verkauf von Salat auf eine Allergenkennzeichnung achten? Können wir mit Schildern an der Straße für unser Fest werben? Wie haften wir, wenn etwas passiert?
Leitfaden für Vereinsfeiern
Die Bayerische Staatsregierung hat genau dafür einen praktischen Leitfaden für Vereinsfeiern herausgegeben. Er erklärt in verständlicher Sprache, was bei der Planung, Organisation und Durchführung von Vereinsfesten und Brauchtumsumzügen rechtlich zu beachten ist – von A wie Alkohol bis Z wie Zelten.
Das Sorgentelefon Ehrenamt
Wer darüber hinaus Fragen hat, kann das kostenlose Sorgentelefon Ehrenamt der Bayerischen Staatsregierung nutzen:
Telefon: 089 / 12 22 212
E-Mail: direkt@bayern.de
Für allgemeine Fragen rund ums Ehrenamt steht außerdem das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung. Als direkte Ansprechpartnerin fungiert zudem die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Gabi Schmidt, MdL, erreichbar unter ehrenamtsbeauftragte@stmas.bayern.de.
