Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt

Wasser- und Kanalbeiträge: Hinweis für alle Hauseigentümer

Alle Bauherren die in den letzten Jahren ab ca. 2021 einen Bauantrag für Neubau, Umbau, Anbauten, Einbau eines Wintergarten oder ähnliches eingereicht haben und diese Bauanträge genehmigt wurden, werden die Bescheide für die Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal erhalten.

Diese Beträge sind nicht unwesentlich. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Beitrag nach der Größe des Grundstücks und der Geschossfläche des Hauses. Die Satzung ist auf der Homepage der Gemeinde Burggen unter Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung/ zur Entwässerungssatzung einzusehen.

 

WasserbeitragBeitrag für Grundstück pro m² 0,73 € (netto)
 Beitrag für Geschossfläche pro m² 5,15 € (netto)
KanalBeitrag für Grundstück pro m² 1,97 €
 Beitrag für Geschossfläche pro m² 24,20 €

 

Alle Hauseigentümer die für Ihre Veränderungen „keine Baugenehmigung“ bedurften, haben diese Veränderungen „selbständig“ an die Verwaltung zu melden. Dies sind Fälle wie:

  • Ausbau eines Dachgeschosses
  • Erweiterung des Wohnraumes (ohne Baugenehmigung)
  • Anbau eines Wintergartens oder Kaltwintergartens (bei Errichtung ohne Baugenehmigung)
  • Nutzungsänderung wie Einbau eines Wasseranschluss in die Garage, die bisher beitragsfrei war
  • Nutzungsänderung von bisher freigestellten selbständigen Räumen wie reinen Lagerräum in Produktionsstätten/Büro oder ähnlichem

Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Für Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die Verwaltung (Tel. 08860/9101-14)

Wir appellieren an alle Hauseigentümer. Die Wasserversorgung und Entwässerung ist eine solidarische Aufgabe von uns „ALLEN“. Wir sitzen alle im gleichen Boot und die Beitragsgerechtigkeit ist dabei ein sehr hohes Gut.

Zurück